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Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) in Arztpraxen in Deutschland bezieht sich auf die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit medizinischer Geräte gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Diese Kontrollen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren, keine Risiken für Patienten oder medizinisches Personal darstellen und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Die STK wird gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Deutschland durchgeführt. Sie gilt für medizinische Geräte und Instrumente, die in Arztpraxen verwendet werden. Die STK umfasst verschiedene Aspekte, einschließlich der Überprüfung von:

  1. Sicherheitsaspekten: Überprüfung der elektrischen Sicherheit der Geräte, einschließlich der ordnungsgemäßen Erdung, der Funktion der Schutzleiter und des Schutzes vor elektrischem Schlag. Auch die Prüfung von Batterien und Akkus kann Teil der Sicherheitsüberprüfung sein.
  2. Funktionsfähigkeit: Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsweise der Geräte, um sicherzustellen, dass sie die beabsichtigten Aufgaben erfüllen und genaue Ergebnisse liefern. Dies umfasst beispielsweise die Kalibrierung von Messgeräten und die Überprüfung der korrekten Ausführung von Funktionen.
  3. Hygienische Aspekte: Überprüfung der hygienischen Bedingungen von Geräten und Instrumenten, insbesondere bei Geräten, die mit Patienten in Kontakt kommen. Die korrekte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation kann Teil der STK sein.

Die STK in Arztpraxen wird von qualifizierten externen Dienstleistern oder internem Personal durchgeführt, das über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. Die Kontrollen erfolgen in bestimmten Zeitabständen, die je nach Gerät und Risikoklasse variieren können. Nach erfolgreicher STK erhalten die Geräte eine entsprechende Dokumentation oder ein Prüfsiegel, das ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit bestätigt.

Fehlt in der Gebrauchsanweisung für das Medizinprodukt die Angabe zur Durchführung der STK und ist diese auch nicht explizit ausgeschlossen, muss eine STK mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Lit: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB): https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/hygiene-und-infektionspraevention/hygiene-und-medizinprodukte/medizinprodukte/ (Stand: 3.6.2023)