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Zum Nachweis der fortdauernden Einhaltung der “Grundlegenden Anforderungen” der Richtlinie 93/42/EWG muss der SCANLIGHT III Recorder alle zwei Jahre zur „Messtechnischen Kontrolle“. Diese Forderung kann in einzelnen Ländern durch nationale Gesetze oder Vorschriften geregelt sein. Wir bieten Ihnen an, die Messtechnische Kontrolle und den kompletten Service zu übernehmen.

Dieser Service umfasst:

  1. Messtechnische Kontrolle
  2. Firmware Update (wenn verfügbar)
  3. Funktionsprüfung: Elektronik, Pumpe und pneumatischer Kreis.

Lit: GBA 12.20.001-15 Gebrauchsanweisung: Scanlight III Langzeit-Blutdruck-Messsystem Version B Version 15 Stand 2019-02 S.30