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Fachärztinnen und Fachärzte mit der Gebietsbezeichnung:

    • Allgemeinmedizin
    • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
    • Innere Medizin (ohne Schwerpunkt)
    • Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie
    • Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie
    • Kinder- und Jugendmedizin (bzw. Kinderheilkunde)
    • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
    • Neurologie
    • Psychiatrie und Psychotherapie
    • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Lit: https://www.kvhessen.de/genehmigung/polygraphie-polysomnographie
Lit: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/alles-fuer-den-praxisalltag/qualitaetssicherung/genehmigungspfl-leistungen/polygraphie-polysomnographie

 

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 30900 EBM Kardiorespiratorische Polygraphie

 

Fachliche Befähigung zur kardiorespiratorischen Polygraphie

  • erfolgreiche Teilnahme an einem 30-stündigen Kurs an mindestens fünf Tagen, der während der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung und innerhalb der letzten sechs Monate absolviert sein muss gemäß § 4 Abs. 2b
  • Die Kursleiterin bzw. der Kursleiter muss gemäß § 4 Abs. 2c mindestens seit drei Jahren eine Einrichtung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (Schlaflabor) leiten und in diesem Zeitraum Patient:innen mit schlafbezogenen Atmungsstörungen selbständig betreut und behandelt haben.

Lit: https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/alles-fuer-den-praxisalltag/qualitaetssicherung/genehmigungspfl-leistungen/polygraphie-polysomnographie

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die zuständige KV eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.