In Deutschland bezieht sich die Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen auf die regelmäßige Überprüfung der Bildqualität und Leistung von Ultraschallgeräten. Diese Prüfung dient dazu sicherzustellen, dass die Ultraschallsysteme korrekt funktionieren, genaue und zuverlässige Bilder erzeugen und den technischen Standards entsprechen.
Die Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen umfasst typischerweise folgende Aspekte:
- Bildqualität: Es wird die Qualität der erzeugten Ultraschallbilder beurteilt, einschließlich der Bildauflösung, der Bildschärfe und der Darstellung von Gewebestrukturen. Dies ermöglicht die Beurteilung der diagnostischen Genauigkeit des Ultraschallsystems.
- Leistungskontrolle: Die Leistung des Ultraschallgeräts wird überprüft, um sicherzustellen, dass es die erforderliche Sendeleistung und Empfindlichkeit aufweist. Dies beinhaltet die Messung von Ultraschallintensität und Schallgeschwindigkeit sowie die Überprüfung der Tiefenauflösung und der Signal-Rausch-Verhältnisse.
- Messung von Doppler-Parametern: Bei Ultraschallsystemen, die Doppler-Untersuchungen durchführen, werden auch spezifische Parameter wie die Doppler-Flussgeschwindigkeit, der Pulsatilitätsindex oder der Widerstandsindex gemessen und überprüft.
Die Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen wird in der Regel von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt, das über Kenntnisse in der Ultraschalltechnologie verfügt. Die Prüfungen sollten regelmäßig gemäß den geltenden Vorschriften, Empfehlungen oder Leitlinien durchgeführt werden. Die genauen Prüffristen und Anforderungen können je nach Art des Ultraschallsystems und dessen Verwendungszweck variieren.
Die Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Ultraschalluntersuchungen in der medizinischen Praxis zuverlässige und genaue Ergebnisse liefern. Sie trägt zur Qualitätssicherung und Patientensicherheit bei und unterstützt die Diagnosestellung und Behandlungsplanung. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen und Empfehlungen für die Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen bei den zuständigen Behörden, medizinischen Fachgesellschaften oder Experten für Ultraschalltechnologie zu informieren.
Lit: KBV „Die neue Ultraschall-Vereinbarung“ vom 1.4.2023 https://www.ultraschall-akademie.de/fileadmin/user_upload/downloads/kbv/information_qm_ultraschall_genehmigung_neu_kbv.pdf Stand: 3.6.2023