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Das Bestandsvereichnis

Ein Bestandsverzeichnis in einer Arztpraxis ist eine Aufstellung oder Liste aller medizinischen Geräte, Instrumente, Verbrauchsmaterialien und anderen Gegenstände, die in der Praxis vorhanden sind. Es dient dazu, einen Überblick über den vorhandenen Bestand an medizinischen Ressourcen zu erhalten und eine effiziente Verwaltung dieser Ressourcen zu ermöglichen.

Das Bestandsverzeichnis kann verschiedene Informationen zu den einzelnen Gegenständen enthalten, wie beispielsweise:

  1. Name und Beschreibung des Gegenstands: Eine genaue Bezeichnung und Beschreibung jedes Gegenstands, um ihn eindeutig zu identifizieren.
  2. Hersteller- oder Lieferanteninformationen: Angaben zum Hersteller oder Lieferanten des Gegenstands, um bei Bedarf den Kontakt herstellen zu können.
  3. Anschaffungsdatum und Kosten: Das Datum, an dem der Gegenstand erworben wurde, sowie der ursprüngliche Kaufpreis, um die finanzielle Übersichtlichkeit zu gewährleisten.
  4. Standort: Die genaue Lage des Gegenstands in der Arztpraxis, um eine schnelle und einfache Auffindbarkeit zu ermöglichen.
  5. Wartung und Prüfungen: Informationen über die regelmäßige Wartung, Prüfung und Kalibrierung des Gegenstands, um sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß funktioniert und den erforderlichen Standards entspricht.
  6. Verfallsdaten: Bei Verbrauchsmaterialien oder Medikamenten kann das Bestandsverzeichnis auch die Verfallsdaten enthalten, um sicherzustellen, dass abgelaufene Produkte rechtzeitig ausgetauscht oder entsorgt werden.

Ein Bestandsverzeichnis ist hilfreich, um den Überblick über den Bestand an medizinischen Geräten und Ressourcen in der Arztpraxis zu behalten. Es erleichtert die Planung von Anschaffungen, die Überwachung der Bestandsniveaus, die rechtzeitige Durchführung von Wartungen und Prüfungen sowie die Nachverfolgung von Kosten und Verfallsdaten. Es kann auch bei Audits oder behördlichen Inspektionen als Nachweis für die Verwaltung der medizinischen Ressourcen dienen.

Lit: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB): https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/hygiene-und-infektionspraevention/hygiene-und-medizinprodukte/medizinprodukte/ (Stand: 3.6.2023)

Beispiele für Produkte, die im Bestandsverzeichnis geführt werden müssen

Medizinprodukte, die in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden müssen, sind:

  • Medizinisch-elektrische Geräte wie Röntgengeräte, CTs, Ultraschallgeräte, Patientenmonitore, elektrische Blutdruckmessgeräte, Defibrillatoren
  • Software als Medizinprodukt, beispielsweise PACS, die meisten Radiologie-Informations-Managementsysteme (RIS) und Patientendaten-Managementsysteme (PDMS)
  • Elektrisch betriebene Rollstühle
  • Produkte, die speziell für die Reinigung, Desinfektion oder Sterilisation von Medizinprodukten vorgesehen sind
  • Laborgeräte, weil diese eine Untermenge der Medizinprodukte bilden

Streng genommen müssten sogar elektrische Fieberthermometer aufgenommen werden.

Lit: Johner Institut:  https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/mpbetreibv-medizinprodukte-betreiberverordnung/ Stand am: 3.6.2023

Beispiele für Produkte, die NICHT im Bestandsverzeichnis geführt werden müssen

Hingegen unterliegen diese Produkte nicht der Pflicht, in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen zu werden:

  • Chirurgische Instrumente
  • Blutdruckmessgeräte und Stethoskope, die ohne Strom genutzt werden
  • Krankenhaus-Informationssysteme (wenn diese kein Medizinprodukt sind)
  • Rollstühle, die ohne Strom betrieben werden

Lit: Johner Institut:  https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/mpbetreibv-medizinprodukte-betreiberverordnung/ Stand am: 3.6.2023