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Dieses Blutdruckmessgerät entspricht den aktuellen europäischen Vorschriften sowie der internationalen Norm IEC 80601-2-30: „Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von automatisierten nichtinvasiven Blutdruckmessgeräten“. Die messtechnische Kontrolle – spätestens alle 2 Jahre – kann durch den Hersteller, die für das Messwesen zuständige Behörde oder Personen, welche die Voraussetzungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung § 6 erfüllen, durchgeführt werden.

Lit: Gebrauchsanweisung – boso ABI-Serie – System zur Ermittlung des Knöchel-Arm-Index S.7/8

Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung können Sie hier nachlesen.